Der Mensch als Maß der Dinge

Fachlich qualifizierte und zugleich menschliche Hilfen ermöglichen und sichern ein Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr. Ganz bewusst bilden die individuellen Einschränkungen die Grundlage der Betreuung und natürlich die persönlichen Wünsche und lieb gewonnenen Gewohnheiten der Erkrankten sowie die Ansprüche und Sorgen der Angehörigen.

Wir nehmen den Menschen als unteilbar Ganzes wahr. Seine Bedürfnisse und Rechte sind zentraler Bestandteil unserer Pflege. Dabei stehen Wohlbefinden, Selbständigkeit und gesundheitliche Genesung im Mittelpunkt. Durch Aktivierung vorhandener Kräfte bieten wir Hilfe zur Selbsthilfe an.

Diese Art von Lebenshilfe reicht bis zur professionellen und zugleich menschlichen Sterbebe­gleitung, indem wir unsere Patienten im letzten Abschnitt ihres Lebens so betreuen, dass sie wohlbehalten in gewohnter Umgebung sterben können.

Im Laufe unseres über 40-jährigen Bestehens haben sich dabei eine Reihe von Leistungen entwickelt, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten.

Alten- und Krankenpflege

Wer krank und pflegebedürftig ist, muss nicht gleich ins Altenheim.

Durch eine sympathische und fachgerechte Pflege und Betreuung sorgen wir dafür, dass kranke und behinderte Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können.

  • pflegerische Grundversorgung kranker, behinderter und alter Menschen
  • Maßnahmen der Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Kämmen, Rasieren oder der Gang zur Toilette)
  • aktivierende Pflege (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, sachgerechtes Betten und Lagern, Vorsorge gegen Folgeerkrankungen)
  • Unterstützung bei der Mobilisation (beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen und Treppensteigen, beim Verlassen der Wohnung) 

Tagespflege

Der strukturierte Tagesablauf in der Tagespflege kann die Unterbringung in einem Pflegeheim vermeiden oder hinauszögern. Gemeinsame Aktivitäten, gemeinschaftliches Essen, Ausflüge und Spaziergänge fördern soziale Kontakte und beugen der Einsamkeit vor.

Download Flyer Tagespflege

Die Preise im Überblick

Pflegekosten (Abrechnung mit der Pflegekasse bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades) Preis ab 01.01.24 in €
Tagessatz Pflegegrad 1 74,44
Tagessatz Pflegegrad 2 77,98
Tagessatz Pflegegrad 3 81,52
Tagessatz Pflegegrad 4 85,06
Tagessatz Pflegegrad 5 88,60

Fahrtkosten (Abrechnung mit der Pflegekasse bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades) Preis ab 01.03.23 in €
Fahrtkosten bis 3 km Hin 13,20
Fahrtkosten bis 3 km Rück 13,20
Fahrt mit dem Rollstuhl bis 3 km Hin 27,30
Fahrt mit dem Rollstuhl bis 3 km Rück 27,30
Jeder weitere km 2,65

Unterkunft und Verpflegung Abrechnung mit der Pflegekasse möglich (§ 45 bis zu 125 € monatlich) Preis ab 01.10.23 in €
§ 45 Unterkunft 13,14
§ 45 Verpflegung 10,11

Sonstige Preis ab 01.10.23 in €
Zuschlag § 43b (Abrechnung über den jeweiligen Kostenträger) 10,93
Investitionskosten (Abrechnung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ausnahme: private Abrechnung ohne Pflegegrad) 13,38

Behandlungspflege

Neben der sogenannten Grundpflege regelt das SGB V der Krankenversicherung auch die Behandlungspflege. Sie erfolgt auf ärztliche Verordnung und darf ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte erbracht werden. Sie umfasst zum Beispiel: 

  • Wundversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe (auch Injektionen wie bspw. Insulin)

Familienpflege

Die Familienpflege sorgt für die Fortführung eines reibungslosen „Familienbetriebs“, wenn Mutter oder Vater erkranken beziehungsweise körperlich oder seelisch überfordert sind.

[Soweit keine verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfen möglich sind und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind versorgt werden müssen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterführung des Haushaltes.] 

Für die Dauer der Krankheit oder eines Kuraufenthaltes – bei Müttern auch während der Entbindungszeit – übernimmt dann eine erfahrene Familienpflegerin die Führung und Organisation des Haushaltes. Dazu gehört, neben den üblichen hauswirtschaftlichen Aufgaben:

  • Kochen, Einkaufen etc.
  • Betreuung der Kinder (Hilfe bei den Hausaufgaben, Anleitung zum Spielen usw.)

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege soll pflegenden Angehörigen eine „Auszeit“ von ihrer anstrengenden Tätigkeit ermöglichen. Dann übernimmt eine professionelle Ersatzpflegekraft die Betreuung des Pflegebedürftigen.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und beläuft sich auf derzeit bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate und wird für maximal vier Wochen pro Jahr gewährt. Sie kann aber auf beliebig viele kürzere Einsätze verteilt werden, wenn der pflegende Angehörige zum Beispiel nur stundenweise verhindert ist.

Mobiler sozialer Dienst

Seit einigen Jahren helfen TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligen­dienst im Rahmen des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes alten, kranken und behinderten Menschen ihren Haushalt weiterzuführen. Sie übernehmen dabei u.a.:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufs- und Botengängen
  • Begleitung und Beratung bei Besuchen, Behördengängen, Veranstaltungen, Arztterminen oder Spaziergängen
  • Hilfestellungen beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Essen, Gehen und Körperübungen

Betreuung Demenzkranke

Diese Betreuungsleistung umfasst die Beaufsichtigung der Pflegebedürftigen, um Angehörigen stundenweise eine Entlastung zu bieten. Dazu gehören bspw. Beschäftigungen im häuslichen Umfeld oder mobilisierende Maßnahmen.

  • Beschäftigungen im häuslichen Rahmen

    • Gemeinsames Lesen/Vorlesen aus der Tageszeitung
    • Gesellschaftsspiele
    • Gemeinsames Betrachten von Fotos
    • Briefe schreiben
    • Gemeinsames Kochen/Backen
    • Persönliche Feier organisieren
    • Durchführen von einfachen Handarbeiten
    • Gemeinsames Basteln, Singen, Rätselraten
    • Handmassagen

  • Beschäftigung mit Mobilisationskomponente

    • Spazierengehen
    • Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
    • Leichte Bewegungsübungen (kein Ersatz für Physiotherapie)

  • Gezielte Unternehmungen

    • Arztbesuch/Behördenbesuch
    • Einkäufe und Apothekengang
    • Spazierfahrten mit dem Rollstuhl
    • Kirchenbesuch
    • Friedhofsbesuche

Eine weitere Möglichkeit der Betreuung können wir im Rahmen unseres Demenzcafés anbieten. 

Hauswirtschaftlichen Hilfen

Unsere Hauswirtschaftlichen Hilfen werden von erfahrenen Hausfrauen geleistet. Sie kümmern sich dabei um alle unliebsamen und beschwerlichen Arbeiten in der Wohnung. 

  • Einkaufen
  • Reinigung von Wohnung oder Treppenhaus
  • Wäschepflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Häusliche Schulung

Die Pflege von Angehörigen ist oft mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Fast täglich stehen Pflegende vor neuen Aufgaben, die bewältigt werden müssen.

Mit professioneller und praktischer Anleitung möchten wir Ihre pflegerischen Fertigkeiten verbessern – aber ebenso (technische) Hilfsmittel, weiterführende Literatur oder Seminare vorstellen, die Sie im Pflegealltag unterstützen und entlasten.

Eine fachlich kompetente Pflegekraft sucht dabei während einer etwa zweistündigen Schulung „vor Ort“ nach praxisnahen Möglichkeiten, die Pflegesituation zu verbessern – sowohl für den Betreuten als auch für die betreuende Person.